Innovativ und vielfältig – Öko statt Gentechnik
Artenvielfalt ist das Immunsystem unseres Planeten. Jede und jeder, die oder der Öko-Sorten züchtet, stärkt die Widerstandsfähigkeit der Agrar-Ökosysteme. Denn Bio-Züchtung erhöht die genetische Vielfalt und trägt dazu bei, unsere Ernährung zu sichern. Zum Beispiel mit Weizen-Sorten, die als sogenannte „Population“ wachsen. Aus dem Bio-Weizensaatgut gedeihen Pflanzen mit verschiedenen Eigenschaften, z.B. längere und kürzere Halme, größere und kleinere Ähren, tiefere und flachere Wurzeln. Diese Vielfalt stabilisiert damit die Ernten. Und das alles ohne Risiken und Nebenwirkungen, denn Patente und Gentechnik sind tabu.
- Artenvielfalt und genetische Vielfalt:
VO 2018/848 Art. 4 c), h), i) und j) und Art. 6 e) - Gentechnikverbot:
VO 2018/848 Art. 5 f), iii) und Art. 11
Kontrolliertes Saatgut
Bio-Bäuerinnen und -Bauern verwenden, wann immer möglich, Öko-Saatgut. Dafür gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Saatgut-Datenbank, in der sich das Saatgut besser finden und weitergeben lässt. Weiterer Vorteil von Bio: Mit Öko-Saatgut ist der Nachbau von Saatgut möglich. Ein wichtiger Baustein, damit die Patentierung von Pflanzen verhindert wird und Saatgut allen Bäuerinnen und Züchtern zugänglich bleibt.
- Öko-Saatgut:
VO 2018/848 Art. 6 g) und Anhang II Teil I Nr. 1.8.1, 1.8.2 und 1.8.3 - Saatgutdatenbank:
VO 2018/848 Art. 26 (1), (2) a) und Anhang II Teil I Nr. 1.8.5 - Saatgutdatenbank in Deutschland:
OrganicXseeds
Natürlich widerstandsfähig und genügsam
Bio-Pflanzen sollen robust sein, damit sie sich selbst gegen Krankheiten und Unkräuter wehren können. Auch wichtig: Öko-Gewächse müssen mit vergleichsweise wenig Dünger gute und stabile Erträge bringen. Auf die speziellen Bedürfnisse der Pflanzen richten Bio-Züchterinnen und -Züchter ihre Arbeit aus und entwickeln regional angepasste Sorten. Die Bio-Apfelsorte Topaz beispielsweise ist eine Bio-Züchtung und widersteht Schadpilzen ganz natürlich.
- Robuste Sorten:
VO 2018/848 Art. 6 d), e) und f) und Anhang II Teil I Nr. 1.8.4 - Weniger Dünger:
VO 2018/848 Art. 6 f) undAnhang II Teil I Nr. 1.9.3 und 1.9.4
Nachbau statt Patente
Auch das ‚Wie‘ spielt in der Bio-Züchtung eine wichtige Rolle und ist im Bio-Recht geregelt: Bio arbeitet mit klassischer Züchtung und Innovation. Wichtiger Grundsatz: Es darf nachgebaut werden. Das bedeutet, dass die Bio-Höfe ihre eigene Ernte für die Aussaat im Folgejahr nutzen können, anstatt Jahr für Jahr teures Saatgut kaufen zu müssen. Und die Betriebe dürfen auf hofeigenes Saat- und Pflanzengut selektieren und weiter nutzen. Denn Patente und Gentechnik sind tabu. Bio-Züchterinnen und -Züchter setzen auf ‚Open-Source‘ – denn unsere Pflanzen sind ein Kultur- und Gemeingut, das am besten bewahrt und gestärkt wird, wenn die, die es züchten und die, die es anbauen, zusammenarbeiten.
- Nachbau von Saatgut und hofeigenem Pflanzenvermehrungsmaterial:
VO 2018/848 Art. 4 h) und i) und Art. 6 g) und i) sowie Art. 13 - Gentechnikverbot:
VO 2018/848 Art. 5 f), iii) und Art. 11
Bio-Sorten: Klimaschutz und -anpassung zugleich
Neben der Erhaltung der Artenvielfalt will Bio auch Umwelt, Böden
und Gewässer schützen. Durch robuste Öko-Sorten können Bio-Höfe ohne chemisch-synthetische Pestizide und leichtlösliche synthetische Stickstoffdünger wirtschaften. Wertvolle Ressourcen werden geschützt. Wie es gelingt, erfolgreich und risikofrei Pflanzen an die Folgen der Klimakrise anzupassen, das zeigen Bio-Züchterinnen und Züchter längst. Das macht Bio heute schon zukunftsfähig.
- Öko-Sorten:
VO 2018/848 Art. 6 f), g), h), i) und Anhang II Teil I Nr. 1.8.4 - Keine synthetischen Pestizide und Kunstdünger:
VO 2018/848 Art. 24 (3), (5) und Anhang II Teil I Nr. 1.9.8
Gute Fragen: